AGB

AGB

  1. Der Geltungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst die gesamten Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn sie unter den Voraussetzungen des § 2 AGBG in den Vertrag miteinbezogen wurden.
  2. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  3. Soweit die AGB unseres Geschäftspartners von unseren Bedingungen nachteilig abweichen, soll die gesetzliche Regelung gelten. Sie werden in keiner Weise Vertragsbestandteil.
  4. Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften und Verzeichnisse etc. und die darin enthaltenen Daten über Leistung, Betriebskosten etc. sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  5. Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
  6. Über Kostenvoranschläge muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
  7. Inhalt des Vertrages sind die schriftlich festgehaltenen Gegenstände, andere Vereinbarungen wurden nicht getroffen, mündliche Abreden sind nicht erfolgt. Dies stellt jedoch keine unwiderlegliche Vermutung dar.
  8. Abtretungen von Ansprüchen gegen die TELCO TECH GmbH sind ohne unsere Zustimmung unwirksam. Die Zustimmung wird erteilt, wenn keine schutzwürdigen Interessen der TELCO TECH GmbH verletzt zu werden drohen.
  9. Für die Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
  1. Erfüllungsort ist neben der gesetzlichen Regelung von § 269 BGB auch die Niederlassung des Erfüllungsgehilfen. Er wird bei Vertragsschluss konkretisiert. Hat die TELCO TECH GmbH mehrere Niederlassungen, so wird eine gesonderte Vereinbarung hierüber getroffen.
  2. Alle Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne Transportkosten, Versicherung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme, soweit keine gesonderte Vereinbarung hierüber getroffen wurde.
  3. Aufrechnungen sind nur nach Anerkenntnis oder aufgrund eines rechtskräftigen Urteils statthaft. Das Anerkenntnis wird bei eindeutigem Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.
  4. Verzugszinsen werden mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltend¬machung eines höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
  5. Bei Vermögensverschlechterung des Vertragspartners ist die TELCO TECH GmbH zum ganzen als auch zum teilweisen Rücktritt berechtigt, falls keine Sicherheit geleistet wird. Die Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB wird für Kaufleute ausgeschlossen, wenn die TELCO TECH GmbH sie aussprechen müsste.
  6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohns unser Eigentum. Für Kaufleute gilt im ordentlichen Geschäftsverkehr der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Verfügungen über das Vorbehaltseigentum dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen, soweit sie dieses beeinträchtigen.
  7. Die TELCO TECH GmbH ist berechtigt, nach Zustimmung des Vertragspartners seinen Schuldnern die Forderungsabtretung mitzuteilen. Dabei wird auf seine berechtigten Interessen Rücksicht genommen.
  8. Der Eigentumsvorbehalt gilt nur für Schulden aus derselben Lieferung, soweit keine gesonderte Vereinbarung darüber getroffen wurde.
  1. Neben die gesetzlichen Gewährleistungspflichten (Entgeltminderung und Rückgängigmachung) treten für die TELCO TECH GmbH mehrfache Nachbesserungs- und Nachlieferungsrechte, soweit sie unserem Kunden zumutbar sind.
  2. Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren von der Entstehung des Anspruchs an, soweit keine kürzeren gesetzlichen Verjährungsfristen vorgesehen sind. Dies gilt nicht für deliktische Ansprüche.
  3. Soweit Mangelfolgeschäden nicht von der Zusicherung erfasst wurden, wird für diese nicht gehaftet.
  4. Für Nebenpflichten wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  5. Eine Verlängerung der Lieferfristen erfolgt in angemessenem Maße, wenn die TELCO TECH GmbH aus unverschuldetem Anlass dazu nicht in der Lage sein sollte. Soweit dies unserem Kunden nicht zumutbar ist, kann er vom Vertrag zurücktreten.
  6. Teilleistungen der TELCO TECH GmbH sind zulässig, soweit keine gesonderte Vereinbarung darüber getroffen wurde
  7. Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
  8. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen, sonst ist ihre Geltendmachung ausgeschlossen. Unserem Kunden steht das Recht zu, die unverschuldete Fristversäumung nachzuweisen.
  9. Die Beseitigung der Mängel erfolgt nach unserem Ermessen im Betrieb, am Gerätestandort oder in einer von der TELCO TECH GmbH autorisierten Werkstatt. Transportweg und Transportmittel sind wir zu wählen befugt, soweit sonst eine sachgemäße Behandlung des Gerätes nicht gewährleistet ist. Der Transport erfolgt nur dann auf unsere Gefahr hin, wenn wir ihn durchführen.
  10. Bei Pfändungen und Beschlagnahmen ist der Kunde zur unverzüglichen Information der TELCO TECH GmbH verpflichtet.
  1. Nach Beendigung der Nutzung der von TELCO TECH gelieferten Geräte und Gegenstände ist der Besteller verpflichtet, diese Geräte und Gegenstände auf eigene Kosten zu entsorgen. Bei der Entsorgung sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
  2. Der Besteller stellt TELCO TECH von sämtlichen Verpflichtungen des § 10 Abs. 2 Elektrogesetz (ElektroG) frei; insbesondere von der Rücknahme-
    pflicht des Herstellers und allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter.
  3. Sofern gelieferte Geräte oder Gegenstände an Dritte weitergegeben werden, ist der Besteller verpflichtet, diese vertraglich zu verpflichten, die Geräte oder Gegenstände nach Beendigung der Nutzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sachgerecht zu entsorgen. Bei erneuter Weitergabe der Geräte oder Gegenstände sind die Dritten vertraglich zu verpflichten, den Empfängern der Geräte oder Gegenstände eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
  4. Eine Verletzung der Vorgaben des Pkt. IV. 3 verpflichtet den Besteller, die Geräte oder Gegenstände gem. Pkt. 1 zurückzunehmen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. TELCO TECH ist von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  5. TELCO TECHS Ansprüche gegen den Besteller, die aus diesen Bestimmungen resultieren, verjähren frühestens 2 Jahre nach Beendigung der Nutzung. Die Frist beginnt grundsätzlich erst mit dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers an TELCO TECH über die Beendigung der Nutzung.
  6. Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der elektrischen Altgeräte durch TELCO TECH bedarf der Schriftform. Die Rücknahmeoption beschränkt sich auf Geräte der Marke: “LiSS”.

Die Software kann Teile von Linux(*) sowie verschiedener Projekte, z.B. netfilter / iptables (www.netfilter.org) enthalten, die unter der GPL General Public Licence (www.gnu.org) lizenziert wurden. Den verwendeten Source Code, können Sie im Nutzerportal unter www.liss.de anfordern.

(*) Linux ist eine eingetragene Marke von Linus Torvalds

Für das Angebot von Dienstleistungen zum Schutz von Kundennetzen vor Angriffen aus dem Internet, das durch die TELCO TECH GmbH und deren Partnern unter den Labels Managed Security bzw. Firewall-Service vermarktet wird, gelten zusätzlich zu den Pos. I.-V. die folgenden ergänzenden Bedingungen.

  1. Die im Rahmen vom Managed Security bzw. Firewall-Service-Verträgen eingesetzten Firewall-Systeme repräsentieren den aktuellen Stand der Technik. Netzwerk-Sicherheit basiert neben dem reinen Firewall-System auf einer Vielzahl weiterer Komponenten. Erst das Zusammenspiel aus Firewallmechanis- men, Virenschutz und die Umsetzung entsprechender Qualifikations-, Kontroll-, Zugangs- und Zugriffskonzepte für die Nutzer in Kombination mit den Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensnetzwerkes und der Unternehmensdaten bilden in ihrer Gesamtheit die Security Policy. Die Security Policy ist ausdrücklich nicht Bestandteil von Managed Security.
  2. Weder die TELCO TECH GmbH noch ihre Handlungsgehilfen, Angestellte oder Vertreter gewährleisten, dass die Dienstleistung Managed Security bzw. Firewall-Service ununterbrochen zur Verfügung steht; ebenso wenig sichern die Vorgenannten zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, dass durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung bestimmte Ergebnisse erzielt werden.
  3. Weder die TELCO TECH GmbH noch andere Personen, die an der Dienstleistung Managed Security bzw. Firewall-Service beteiligt sind, haften für Schäden jedweder Art, – insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn – die aus der Inanspruchnahme der Dienstleistungen mittelbar oder unmittelbar resultieren.
  4. Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
  5. Bei einer Beendigung bzw. Rückabwicklung des Vertrages hat der Kunde die überlassenen Firewall-Systeme einschließlich sämtlicher Software, dem Benutzerhandbuch, den Datenträgern und sonstigen Unterlagen unverzüglich herauszugeben. Kopien auf einer Festplatte sind, soweit vorhanden, zu löschen. Auf Verlangen ist der TELCO TECH GmbH durch den Kunden schriftlich zu bestätigen, dass keine weiteren Kopien mehr existieren.
  6. Die Unterbringung des Firewall-Systems erfolgt auf Kosten des Kunden in geeigneten Räumen. Während der Dauer des Vertrages sind diese Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Die Firewall-Systeme dürfen nur mit Zustimmung der TELCO TECH GmbH an einem anderen als dem vereinbarten Ort aufgestellt werden.
  1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebs- fähigen Bereitstellung des Firewall-Systems, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise bis zum Ende des Vertragsverhältnisses monatlich im Voraus zu zahlen.
  2. Bei Berechnung für Teile eines Kalendermonats wird für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 30 Kalendertagen kündigt.
  3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Preise in Verzug oder betragen die fälligen Forderungen der TELCO TECH GmbH gegen den Kunden mehr als das Zweifache des monatlichen Grundpreises, so kann die TELCO TECH GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise wird sofort fällig. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die TELCO TECH GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Es bleibt der TELCO TECH GmbH vorbehalten, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges geltend zu machen.
  1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Die Mindest- vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag, an dem die TELCO TECH GmbH die vertragliche Leistung aufnimmt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
  2. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestvertragszeit kündbar. Die Kündigung muss der TELCO TECH GmbH bzw. dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

Diese AGB treten zum 01.07.2009 in Kraft

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